LKW

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Inhaltsverzeichnis

LKW-Ausbildung

Der Erwerb der Fahrerlaubnis für die LKW-Klasse (C-CE; C1-C1E) und die Qualifikation zum Berufskraftfahrer Berufskraftfahrer-
qualifikationsgesetz
(BkrFQG)
sind zunächst einmal getrennt voneinander zu betrachten und stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang.

LKW-Führerschein / Klasse C

LKW-Führerschein / Klasse CE

Die LKW-Ausbildung kann auf Dich ganz individuell abgestimmt werden!!

EU-Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (LKW)

Ab dem 10. September 2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis Neubewerber eine "Grundqualifikation" nachweisen. Das heißt, alle LKW-Fahrer, die ab dem 10. September 2009 ihren Führerschein erworben haben, müssen eine Grundqualifikation absolvieren!

3 Ausbildungsformen stehen dazu zur Verfügung:

Die Fahrschule Alfs ist eine anerkannte Ausbildungsstätte und führt die beschleunigte Grundqualifikationen durch!

EU-Berufskraftfahrer-Weiterbildung

LKW-Fahrer, die vor dem 10. September 2009 ihren Führerschein erworben haben, unterliegen ab diesem Zeitpunkt der Weiterbildungspflicht. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden und muss aller 5 Jahre wiederholt werden. Die erstmalige Fortbildung muss bis spätestens zum 10. September 2016 abgeschlossen sein und wird im Führerschein durch eine Schlüsselzahl vermerkt.

Für die Kosten der Weiterbildung kommt grundsätzlich der Fahrer selbst auf, sofern nicht gesonderte Absprachen mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Diese beruflich bedingten Fortbildungskosten sind aber steuerlich absetzbar.

Die Fahrschule Alfs führt die Weiterbildungsmaßnahmen auch samstags für Sie durch!

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