LKW-Ausbildung
Der Erwerb der Fahrerlaubnis für die LKW-Klasse (C-CE; C1-C1E) und die Qualifikation zum Berufskraftfahrer Berufskraftfahrer-
qualifikationsgesetz(BkrFQG) sind zunächst einmal getrennt voneinander zu betrachten und stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang.
LKW-Führerschein / Klasse C
- Mit dem 21. Lebensjahr kann die C-Klasse erworben werden.
- Die Klasse B muss als Vorbesitz vorhanden sein.
- In der Klasse C ist die Klasse C1 eingeschlossen.
LKW-Führerschein / Klasse CE
- Mit dem 21. Lebensjahr kann die Klasse CE erworben werden.
- Die Klasse C muss als Vorbesitz vorhanden sein.
- Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 ist nur bis 7,5t zulässige Gesamtmasse einschließlich Hänger möglich.
- In der Klasse CE sind die Klassen BE, C1E + T eingeschlossen.
- Die Klasse C + CE kann in einem Ausbildungsgang absolviert werden.
Die LKW-Ausbildung kann auf Dich ganz individuell abgestimmt werden!!
EU-Berufskraftfahrer-Grundqualifikation (LKW)
Ab dem 10. September 2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis Neubewerber eine "Grundqualifikation" nachweisen. Das heißt, alle LKW-Fahrer, die ab dem 10. September 2009 ihren Führerschein erworben haben, müssen eine Grundqualifikation absolvieren!
3 Ausbildungsformen stehen dazu zur Verfügung:
- Berufsausbildung - Berufskraftfahrer (BkF) - Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) - Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
- Grundqualifikation - IHK-Prüfung (Kursbesuch nicht notwendig). Theoretische und praktische Prüfung bei einer IHK (7,5 Stunden). Voraussetzung ist, dass man im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist.
- Beschleunigte Grundqualifikation - Lehrgangsbesuch mit 140 Stunden (á 60 min) inklusive 10 Praxisstunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte. Ablegung einer theoretischen Prüfung (90 min) bei der zuständigen IHK. Vorbesitz der Klasse C, CE ist in diesem Fall keine Voraussetzung.
Die Fahrschule Alfs ist eine anerkannte Ausbildungsstätte und führt die beschleunigte Grundqualifikationen durch!
EU-Berufskraftfahrer-Weiterbildung
LKW-Fahrer, die vor dem 10. September 2009 ihren Führerschein erworben haben, unterliegen ab diesem Zeitpunkt der Weiterbildungspflicht. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden und muss aller 5 Jahre wiederholt werden. Die erstmalige Fortbildung muss bis spätestens zum 10. September 2016 abgeschlossen sein und wird im Führerschein durch eine Schlüsselzahl vermerkt.
Für die Kosten der Weiterbildung kommt grundsätzlich der Fahrer selbst auf, sofern nicht gesonderte Absprachen mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Diese beruflich bedingten Fortbildungskosten sind aber steuerlich absetzbar.
Die Fahrschule Alfs führt die Weiterbildungsmaßnahmen auch samstags für Sie durch!